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   BGH, 21.01.2003 - V ZR 250/01   

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https://dejure.org/2003,9149
BGH, 21.01.2003 - V ZR 250/01 (https://dejure.org/2003,9149)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2003 - V ZR 250/01 (https://dejure.org/2003,9149)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - V ZR 250/01 (https://dejure.org/2003,9149)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen die Ablehnung der Annahme einer Revision - Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung - Auslegung der Verfahrensvorschriften

  • Judicialis

    ZPO § 321a; ; ZPO § 554b a.F.; ; EGZPO § 26 Nr. 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO (bis 31.12.2001) § 554b
    Zulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen die Nichtannahme der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 21.01.2003 - V ZR 250/01
    Ob aus § 321a ZPO anderes folgt (vgl. insoweit für Beschlüsse, die keine materielle Rechtskraft herbeiführen, BGH, Beschl. v. 7. März 2002, IX ZB 11/02, NJW 2002, 1577, zur Veröffentlichung in BGHZ 150, 133 vorgesehen), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus BGH, 21.01.2003 - V ZR 250/01
    Die hier einschlägigen Verfahrensvorschriften können mithin nicht - wie unter dem Gesichtspunkt des wirksamen Grundrechtsschutzes an sich geboten (vgl. BVerfGE 49, 252, 256; 60, 96, 98 f) - dahin ausgelegt werden, daß die Gegenvorstellung in den Fällen einer Grundrechtsverletzung ausnahmsweise als Rechtsbehelf statthaft ist.
  • BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz bei Gehörverletzungen

    Auszug aus BGH, 21.01.2003 - V ZR 250/01
    Auch aus Gründen wirksamen Grundrechtsschutzes sind die Fachgerichte nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 104, 357) nicht verpflichtet, einen Rechtsbehelf zuzulassen, den die Auslegung der Verfahrensvorschriften nicht ermöglicht (BVerfGE 72, 119, 121).
  • BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der

    Auszug aus BGH, 21.01.2003 - V ZR 250/01
    Die hier einschlägigen Verfahrensvorschriften können mithin nicht - wie unter dem Gesichtspunkt des wirksamen Grundrechtsschutzes an sich geboten (vgl. BVerfGE 49, 252, 256; 60, 96, 98 f) - dahin ausgelegt werden, daß die Gegenvorstellung in den Fällen einer Grundrechtsverletzung ausnahmsweise als Rechtsbehelf statthaft ist.
  • BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil i.S. von § 93c Satz 2 BVerfGG

    Auszug aus BGH, 21.01.2003 - V ZR 250/01
    Auch aus Gründen wirksamen Grundrechtsschutzes sind die Fachgerichte nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 104, 357) nicht verpflichtet, einen Rechtsbehelf zuzulassen, den die Auslegung der Verfahrensvorschriften nicht ermöglicht (BVerfGE 72, 119, 121).
  • BGH, 24.06.1980 - KZR 12/79

    Zulässigkeit einer Änderung - Revisionsverfahren - Ablehnung der Revisionsannahme

    Auszug aus BGH, 21.01.2003 - V ZR 250/01
    Dafür bot jedoch die Zivilprozeßordnung jedenfalls in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung keine Grundlage (vgl. BGH, Beschl. v. 24. Juni 1980, KZR 12/79, NJW 1981, 55; Musielak/Ball, ZPO, 2. Aufl., § 567 Rdn. 27 m.w.N.).
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